Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können außerdem die Batterien auch per Post an uns zurücksenden, dafür können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:
- Cd" steht für Cadmium.
- Hg" steht für Quecksilber.
- Pb" steht für Blei.